Zehn Innovationen, die den Alltag für Pferdehalter, Reiter und Züchter effektiv erleichtern, sind am 13. März 2019 mit dem EQUITANA Innovationspreis ausgezeichnet worden. Als einer der wichtigsten Preise der Reiter- und Pferdebranche wird der Award alle zwei Jahre in Kooperation mit der Fachzeitschrift PFERDEBETRIEB vergeben. Insgesamt waren 60 Produkte nominiert. Begutachtet wurden die Einreichungen von einer achtköpfigen Jury. Diese setzte sich zusammen aus Betriebsberater Christian Fendt, Georg W. Fink, Sachverständiger für Reitanlagen und Stallbau in der Pferdehaltung, Dr. Christa Finkler-Schade, Expertin für Pferdefütterung, Uwe Karow, Betriebsberater bei Betriebsberatung Reitstall, Guido Krisam vom Bundesverband der Maschinenringe e.V., Jan Tönjes, Chefredakteur der St.GEORG, Prof. Dr. Dirk Winter, Professor für Pferdewirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen und Markus Wörmann Chefredakteur der Reiter Revue WEITER LESEN
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Sollte das Futter nicht ausreichend getrocknet sein, kann eine Keimentwicklung beginnen und gefährliche Multiplikatoren produzieren. Ein Heubrand ist ebenfalls nicht auszuschließen. Schwitzendes Heu kann eine Selbstentzündung auslösen und einen schwer zu löschenden Großbrand entfachen. Schwerwiegende Gesundheitsprobleme können nach der Fütterung von belasteten Rationen ausgelöst werden. Zur Überwachung setzen wir digital vernetze Temperatursensoren stichpunktartig in den Heuballen ein. Einem Heubrand oder einer gesundheitsgefährdenden Keim- und Schimmelentwicklung kann somit vorgebeugt werden.
Die Gefahr der Heuselbstentzündung hat sich in den letzten Jahrzehnten ständig erhöht. Die Wiesen werden intensiver gedüngt, die maschinelle Ernte bringt es mit sich, dass auch feuchte Bodenteile und ungenügend getrocknete Gräser in das Heu gelangen. Das Einbringen der Heuernte mit modernen Maschinen in sehr kurzer Zeit und das stark verdichtende Heu mittels Ballenpresse birgt ein großes Risiko. Auch die Lagerung des Heus in Ballenform bringt Hitzestaus und die Gefahr einer Selbstentzündung mit sich. Aus diesen gründen empfehlen wir die Heusonden-Messtechnik, um Qualität und Sicherheit des Heus zu überprüfen und sicherzustellen.
Scheinbar gut riechendes Heu mit einer saftig grünen Farbe kann gesundheitsgefährdend in der Pferdefütterung sein und negative Auswirkungen wie z.B. Hufrehe, Stoffwechselkrankheiten oder Leistungsabfall haben. Bei der Heuproduktion ist es unbedingt ratsam, den Feuchtigkeitswert durch den Einsatz von Heumesssonden zu ermitteln, um später eine sichere Lagerung garantieren zu können. Anschließend sind Heuanalysen sehr wichtig. Stichpunktartig lassen Sie ihre Heuqualitäten je nach Bedarf analysieren. Insbesondere die Ergebnisse über den Rohaschegehalt, Keime und Zuckerwerte sollten Sie von Ihrem Grundfutter kennen. Weitere Bestandteile sind sicher hilfreich, um zukünftig die Qualität weiter verbessern zu können. In Verbindung mit Bodenproben ist eine zukünftige Herstellung von Spitzenheu in vielen Fällen einfach erreichbar. Der Aufenthalt in einer Tierklinik kann wirtschaftlich höhere Kosten verursachen als der Einsatz von spezieller Technik zur Spitzenheuproduktion. Qualität ist wichtig – Ihr Pferd wird es Ihnen danken! Viele Tierärzte sprechen das Thema Heu und Grundfutterqualität immer wieder an. Der Einsatz von hochpreisigen Pulvern und Zusatzfuttermitteln kann eine fehlende Heuration in den meisten Fällen nicht ersetzen.
Unsere neue Burdorf- Heutrocknungsanlage erfüllt alle Anforderungen an eine energieeffiziente Rundballentrocknungsanlage. Ballen von 1,25m – 1,50m Durchmessser können auf den verschiedenen Modellen unkompliziert getrocknet werden. Die neue Trocknung kann in der Halle oder mit einer Zeltdachkonstruktion im Freien betrieben werden. Die Basisausführung verfügt über alle Vorbereitungen, um später zu einer Maxi-Variante ausgebaut zu werden. Kastenbauprofile ermöglichen es zu jeder Zeit, weitere Module zu montieren. Die Lüfterleistung spielt dabei natürlich die begrenzende Rolle.
Um ungewollte Bröckelverluste und Verschmutzungen in der Erntekette auf ein Minimum zu reduzieren ist es ratsam, schon frühzeitig mit der angemessenen Technik zu arbeiten. Mit dem neuen Pick Up Schwader System der Hersteller Reiter und Sip gibt es für jeden Anwendungsbereich eine passende Lösung. Eine höhere Grundfutterqualität steigert die Tiergesundheit. Warum erdige Verschmutzungen oder ungewollte Fremdkörper aufnehmen, wenn man diese auch am Feld belassen kann ? Eine flexible Pick Up, die sich dem Boden anpasst sorg dafür, dass das Futter mit weniger Rohasche oder Steinen belastet wird und auch die folgende Erntekette weniger Verschleiß davon trägt. Es ist wichtig, Bröckelverluste zu vermeiden und wertvolle Inhaltstoffe schonend zu bergen.
In Zeiten von Digitalisierung und Datenmanagement ist nicht zu vergessen auf eine schonende saubere Technik zu setzen. Um Fehler und Verschmutzungen in der Erntekette vorzubeugen muss schon frühzeitig mit der richtigen Technik gearbeitet werden. Mit dem Pick Up Schwader System von Reiter und SIP gibt es für jeden Anwendungsbereich die passende Lösung, um gezielt eine höhere Grundfutterqualität zu erwirtschaften und damit die Tiergesundheit zu erhöhen. Warum erdige Verschmutzung mitnehmen, wenn man diese auch am Feld liegen lassen kann? Eine flexible Maschine die sich dem Boden optimal anpasst und so gewährleistet, das nicht nur das Futter mit weniger Rohasche oder Steinen belastet ist, sondern auch die folgende Erntekette der Futterbergung weniger Verschleiß davon trägt. Es ist an der Zeit, der neuen Technologie auf die Spur zu kommen …
Ihr Geld, Ihre Zeit, Ihre Tiere, Ihr Erfolg !
Durch den Einsatz von futterschonender Technik erhalten wir die Nährstoffe in der Pflanze, die unsere Pferde brauchen! Je nach Bedarf und Anspruch setzen wir für die Futteraufbereitung Walzenaufbereiter in unseren Mähwerken ein. Der weit ineinandergreifende Rotor in Fischgrätenform drückt die Stiele und Knoten an, empfindliche Blattmassen werden dabei geschont. Das Ziel ist eine weitere Verkürzung der Trocknungsdauer bei gleichbleibender Qualität und Reduzierung der Verluste.
Gezielt Vorteile aus leistungsstarker aber futterschonender Technik einsetzen, um höhere Nährwerte zu erlangen: In Abhängigkeit von der Region und dessen Kulturanbau gibt es mit dem Gummiwalzenaufbereiter ein paar Vorteile, die in der Praxis zu besserem Erfolg beitragen. Der helixförmige Aufbereiter quetscht nur den Stiel und die empfindlichen, nährstoffreichen Blätter werden geschont. Die weit ineinandergreifenden Gummi-Profilelemente sorgen für eine intensive, aber gleichzeitig schonende Aufbereitung bei Leguminosen und anderen blattreichen Futterarten. Auf diese Weise wird zum Beispiel bei Luzerne die Erntebleiche verhindert und der hohe Nährwert der Heulage wird geschützt. Durch die Verwendung des Gummiwalzenaufbereiters wird die Trocknungszeit stark verkürzt und das Risiko des Qualitätsverlustes minimiert.
Die Wiesenpflege sowie die Nach- bzw. Durchsaat spielt auch eine wichtige Rolle für die im Frühjahr wachsenden Gräser. Damit die starken Gräser sich entwickeln können, sollten schwache Gräser weichen und der Boden gut belüftet werden. Bei beweideten Flächen macht es Sinn, ein Belüftungsgerät anzusetzen, um einen möglichst hohen Aufgang zu erzielen. Wir arbeiten wir mit Scheiben-Durchsämaschinen, die im Reihensaatverfahren abgelegten hochwertigen Gräser erhalten somit ideale Wachstumsbedingungen.
Grassamen zur Erstellung von Pferdeheu unterscheidet sich sehr stark zu den angebotenen Sorten, die meist für den Nutztierbereich eingesetzt werden. Für Nutztiere spielt ein energiereiches Futter eine große Rolle. Die in den letzten 20 Jahren eingesetzten Energiegräser eignen sich aber weniger für Pferde. Alte Dauergrünlandwiesen mit kräuterreichen Gräsern, die für unsere Pferde wichtig und richtig sind, mussten Ackerflächen weichen.Gräser wie z.B. Wiesenschwingel, Futterrohrschwingel, Glatthafer und Kräuter wie z.B. wilde Möhre, Steinklee oder Mariendistel sind kaum noch zu finden. Für Sport- und Freizeitpferde sind selten gewordene Sorten dringend zu empfehlen. Schwere Krankheiten wie z.B. Stoffwechselstörungen können u.a. durch die Fütterung mit ungeeigneten Grassorten verursacht werden. Auch die Bodenbeschaffenheit und die Düngung der Fläche sollte optimal gemanagt werden. Ohne eine Labor-Futteranalyse können Sie zudem die Inhaltsstoffe vom Raufutter nicht beurteilen, auch wenn das Heu scheinbar gut riecht und eine optimale Farbe aufweist. Wir beraten Sie gerne und bieten unsere speziellen Sorten zur Einsaat an. Eine Nachsaatsämaschine befindet sich in unserem Mietpark.
1. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte etc. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Kaufverträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden.
2. Angebot und Liefergegenstand
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Liefergegenstand wird durch die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bestimmt. Änderungen in der technischen Ausführung sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Käufer nachweist, daß die Änderung für ihn unzumutbar ist.
3. Preise und Zahlung/Aufrechnungsverbot
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Transportkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Ist nach Listenpreis verkauft, sind wir an dem am Tag des Vertragsschlusses vorgesehenen Preis drei Monate gebunden. Erfolgt die Lieferung kontraktgemäß oder aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, später, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Unsere Rechnungen sind bei Eingang ohne Abzug fällig. Wechsel nehmen wir grundsätzlich nur zahlungshalber und nur unter dem Vorbehalt uneingeschränkter Diskontfähigkeit an. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten unseres Vertragspartners und sind nach Aufgabe bar zu zahlen. Auch wenn wir einen Wechsel nicht diskontieren, ist die Forderung während der Laufzeit in banküblicher Höhe zu verzinsen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorzeigung, Prospekt, Benachrichtigung und Zurückweisung im Falle der Nichteinlösung. Wechselmäßig verbriefte Forderungen sind sofort fällig, wenn und soweit sich Wechsel aus Gründen, welche in der Person des Käufers liegen, als nicht diskontfähig erweisen sollten. Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel um mehr als 30 Tage, so sind wir nach entsprechender Mahnung befugt, von diesem Zeitpunkt an 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG der Europäischen Zentralbank als Verzugszinsen zu beanspruchen. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, auch soweit diese gestundet und/oder durch diskontfähige Wechsel verbrieft sind. Außerdem können wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und weitere Lieferungen von Vorauskasse abhängig machen. Der Kunde ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von uns zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nicht berechtigt, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, daß die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
4. Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Geraten wir in Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden zu bewirken, wenn dieser es verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
6. Montage
In unseren Preisen ist eine kostenlose Montage und Inbetriebsetzung der von uns gelieferten Waren nicht enthalten. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet. Die erforderlichen Gerüst- und Hebefahrzeuge, sowie ausreichende Hilfskräfte sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, sowie Überstunden werden zu den üblichen Aufschlägen berechnet.
7. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an uns als Ersatz die entstehenden Lagerkosten nach Maßgabe der vorzulegenden Rechnungen zu erstatten. Nach Lieferung von Anlagen hat der Kunde nach erfolgreicher Funktions- prüfung die schriftliche Abnahme zu erklären. Die Frist für die Funktions- prüfung beträgt maximal 10 Tage und beginnt am ersten Werktag nach Übergabe der Anlage. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anlagen, die in der Auftragsbestätigung und/oder gesonderten Vereinbarung definierten Aufgaben erfüllen. Danach gelten die Anlagen als abgenommen, sofern keine schriftliche Mängelrüge seitens des Käufers vorliegt. Erklärt der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht die Abnahme, ist er zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gleichwohl verpflichtet. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise pauschal 40 % des vereinbarten Netto- Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, daß ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufer n bekannt zu geben, uns die zur Geltendmachung unserer Reche erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir befugt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelhafte Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir gegenüber dem Kunden nur, wenn wir oder die von uns eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Einschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen, sowie für von uns vorgenommene Reparaturen beträgt ein Jahr.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand in Zahlungsangelegenheiten ist Osnabrück.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unserer AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Haftung für Inhalte
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